Führerschein verloren –
Sperrfristverkürzung – Verkehrstherapie
Hat das Gericht bei Ihnen eine Sperrfrist – Dauer des Führerscheinentzugs – verhängt, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Dauer dieser Führerscheinsperre zu verkürzen. Dazu müssen Sie grundlegende Veränderungen in Einstellung und Verhalten nachweisen können und bestimmte Kriterien erfüllen – hier sind Sie richtig.
Beginnen Sie mit der Verkehrstherapie möglichst schon bereits vor der Gerichtsverhandlung, bei der Sie eine Sperrfrist zu erwarten haben – dies kann Ihr Gerichtsurteil günstig beeinflussen.
In der Verkehrstherapie geht es darum, die Hintergründe und Ihre innere Motivation für die Handlungen zu analysieren, die zu den Delikten geführt haben, und aus Ihrer neu gewonnenen inneren Sicht heraus Strategien zur Vermeidung von Verkehrsdelikten zu entwickeln.
Ich berate Sie sehr gerne! Rufen Sie einfach an unter der Nummer 08241 - 962969 oder schreiben Sie mir.