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MPU-Ablauf

Was Sie erwartet

MPU – Führerscheinentzug wegen Alkohol – MPU-Vorbereitung

 

Sie haben unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug gelenkt, einen Pkw, vielleicht ein Fahrrad, sind mit einem hohen Promillewert oder mehr als einmal mit einem relativ geringen Promillewert aufgefallen. Tatsache ist: Ihr Führerschein ist weg und um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen, wird eine MPU verlangt. Je früher Sie aktiv werden, desto besser.

Ich bin Verkehrspsychologin und leiste Ihnen professionelle Hilfe. Zu meinem Schulungsprogramm und der MPU-Vorbereitung gehört eine Analyse Ihres bisherigen Trinkverhaltens. In unseren Vier-Augen-Gesprächen geht es darum, konsequente Strategien für ein anderes Verhalten zu entwickeln, damit Sie als Führerschein-Wiederbewerber den Umgang mit Alkohol kontrollieren oder komplett auf Alkohol verzichten können. Sie erfahren von mir Ihre individuellen Kriterien und wir erarbeiten gemeinsam ein Konzept für eine positive MPU.

 

Vorbereitung auf die MPU wegen Alkohol – verkehrspsychologische Beratung

  • Bestandsaufnahme, Aktenlage
  • Analyse der Hintergründe Ihrer Auffälligkeit(en)
  • Klären von persönlichen Gewohnheiten und Einstellungen
  • Neue Verhaltensweisen entwickeln, erproben, festigen
  • Wissen zum Thema Alkohol
  • Benötigen Sie Laborwerte? Wenn ja, welche?
  • Wird eine Abstinenzzeit oder Trinkpause von Ihnen verlangt? Wenn ja, wie lange?
  • Mögliche Risiken im eigenen Konsumverhalten
  • Information über erforderliche Haaranalysen und/oder Urinscreenings und die zugrunde liegenden Qualitätskriterien
  • Ziele: Fahrerlaubnis wiedererlangen und dauerhaft sicher fahren

 

Auf das, was bei der MPU auf Sie zukommt, bereite ich Sie gründlich vor. Sie erhalten Ihren persönlichen Fahrplan mit notwendigen und sinnvollen Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Diese verkehrspsychologische Maßnahme passe ich individuell an Ihre Situation an. Sie umfasst in der Regel 2 bis 6 Stunden. Melden Sie sich vorab zum 1-stündigen Informationsgespräch an. Rufen Sie an unter 08241 - 962969 oder schreiben Sie mir.

 

MPU – Führerscheinentzug wegen Straftaten – MPU-Vorbereitung

 

Ihr Führerschein ist gefährdet oder wurde Ihnen bereits entzogen. Ihnen werden eine oder mehrere Straftaten zur Last gelegt. Möglicherweise wird Ihnen Nötigung vorgeworfen, eine Gefährdung des Straßenverkehrs, ein erkennbares Aggressionspotenzial oder ein Delikt,
das nichts mit Autofahren zu tun hat, dennoch eine MPU nach sich zieht. Jetzt ist eine MPU angeordnet. Je früher und gründlicher Sie sich vorbereiten, desto besser.

Ich bin Verkehrspsychologin und helfe Ihnen, die MPU zu bestehen. In Vier-Augen-Gesprächen bekommen Sie von mir professionelle Unterstützung. Ich arbeite mich in Ihren Fall ein, analysiere die Hintergründe Ihrer Auffälligkeiten, erarbeite Strategien für ein neues Verhalten. Sie lernen die Kriterien für eine positive MPU kennen und erfahren, was bei der Begutachtung von Ihnen verlangt wird.

 

Vorbereitung auf die MPU wegen Straftaten – verkehrspsychologische Beratung

  • Bestandsaufnahme, Aktenlage
  • Biographische Skizze Ihrer Person
  • Analyse einzelner oder gehäufter Verstöße
  • Analyse der Delikthintergründe
  • Aggressionsabbau im Straßenverkehr
  • Erarbeitung von Lösungen, Entwicklung neuer Verhaltensweisen
  • Entwicklung von Deeskalationsstrategien bei Provokationen
  • Beherrschung von Konfliktsituationen
  • Vermeidungsplanung
  • Neues Verhalten erproben und vertiefen
  • Selbstbeurteilung, Selbstkritik, Selbstkontrolle
  • Ziele: Fahrerlaubnis wiedererlangen und aggressionsfrei fahren,
    Konfliktsituationen meistern

 

Wenn Sie an meiner MPU-Vorbereitung teilgenommen, die Schulungsunterlagen studiert und in Ihrem Leben nachhaltige Veränderungen umgesetzt haben, haben Sie sehr gute Aussichten auf ein positives Gutachten. Die individuelle verkehrspsychologische Maßnahme umfasst in der Regel 2 bis 6 Stunden. Melden Sie sich vorab zum 1-stündigen Informationsgespräch an. Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf unter 08241 - 962969 oder schreiben Sie mir.

 

MPU – Führerscheinentzug wegen Punkten – MPU-Vorbereitung

 

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie mehrfach im Straßenverkehr aufgefallen sind, schriftlich ermahnt und verwarnt wurden, 8 Punkte oder mehr im Flensburger Verkehrszentralregister erreicht haben. Vielleicht haben Sie Ordnungswidrigkeiten begangen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy-Telefonate beim Fahren, zu wenig Abstand zum Vorderfahrzeug, Fahrzeugmängel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht usw. Jetzt müssen Sie der Führerscheinstelle ein MPU-Gutachten über Ihre Fahreignung vorlegen.

Ich bin Verkehrspsychologin und helfe Ihnen, die MPU zu bestehen. Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen die Umstände, die zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis geführt haben, damit Sie Ihren Blick selbstkritisch auf die eigenen Fehler lenken. Zusammen arbeiten wir an der Strategie für eine positive MPU. Sie lernen die auf Sie zutreffenden Kriterien kennen und erfahren, was bei der MPU von Ihnen verlangt wird.

 

Vorbereitung auf die MPU wegen Punkten – verkehrspsychologische Beratung

  • Bestandsaufnahme, Aktenlage
  • Biographische Skizze Ihrer Person
  • Analyse einzelner oder gehäufter Verstöße
  • Analyse der Delikthintergründe
  • Einstellung zu Regeln und Gesetzen
  • Erarbeitung neuer Verhaltensweisen
  • Neues Verhalten erproben und vertiefen
  • Selbstbeurteilung, Selbstkritik, Selbstkontrolle
  • Konzepterarbeitung für MPU
  • Ziele: Fahrerlaubnis wiedererlangen, Regeln einhalten,
    Fahrgewohnheiten umstellen

 

Wenn der Gutachter Ihr früheres Verhalten versteht und Sie Ihn davon überzeugen können, dass Ihre Ausführungen nicht nur Ausreden und Verharmlosungen sind, haben Sie sehr gute Chancen auf ein positives Gutachten. Ihre Chancen steigen mit einer umfassenden MPU-Vorbereitung. Diese individuelle verkehrspsychologische Maßnahme umfasst in der Regel 2 bis 6 Stunden. Melden Sie sich vorab zum 1-stündigen Informationsgespräch an.
Rufen Sie mich an unter der Nummer 08241 - 962969 oder schreiben Sie mir.

 

MPU-Ablauf – Idiotentest?
Wann zur MPU?

 

Die Führerschein-Behörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis bei ein- oder mehrfachen Alkohol-Auffälligkeiten. Schon ab 0,3 Promille Alkohol am Steuer kann als Straftat gewertet werden.
Eine MPU kann angeordnet werden beim Fahren unter Drogeneinfluss, bei bestimmten Straftaten, bei 8 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister oder wenn gleichzeitig Punkte in Flensburg und Alkohol im Spiel sind. Wenn Sie Ihren Führerschein wiederhaben möchten, müssen Sie sich im Rahmen einer MPU begutachten lassen.

Die MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung – besteht aus Fragebögen (um Sie auf das Gespräch mit dem Arzt und dem Psychologen vorzubereiten), Leistungstest (Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit), medizinischer Untersuchung (Untersuchungsgespräch, körperliche Untersuchung, ggf. Laboruntersuchung bei Drogen und Alkohol) und psychologischem Gespräch (keine juristischen Schuldfragen, sondern persönliche Einstellung, Auseinandersetzung mit Fehlverhalten). Vom Ergebnis der MPU hängt es ab, ob Ihnen die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird oder weiterhin entzogen bleibt.

Jede MPU verläuft anders und insbesondere das Ihnen zur Last gelegte Delikt bestimmt die Richtung. Beim Gespräch mit dem Psychologen ist entscheidend: Sie sind sich Ihres Fehlverhaltens bewusst, Sie haben Ihr Verhalten geändert, Sie können Ihre neue Sichtweise glaubhaft darstellen. Denn nur durch eine Veränderung können Sie ein erneutes Delikt verhindern.

 

Welche Kosten fallen an für MPU-Vorbereitung und MPU?

1. MPU-Einzelberatungen – die MPU-Vorbereitung in meiner Praxis

 

Informationsgespräch Dauer: 60 Minuten   95,20 Euro

Verkehrstherapeutische Maßnahme Dauer: 60 Minuten   95,20 Euro

Testbegutachtung Dauer: 90 Minuten 142,80 Euro

 

2. MPU – Kosten der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle durchgeführt. Die Kosten dieser MPU hängen von der Art Ihres Vergehens ab. Sie werden nicht willkürlich festgesetzt, wie mancher glaubt, sondern sind in der Anlage (zu § 1) der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Die Begutachtungsstellen haben lediglich einen kleinen Spielraum, wie sie ihre Verwaltungskosten ansetzen.

 

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